Einreise und Meldebestimmungen der Schweiz
18. September 2010 | Von admin | Kategorie: ReiseinformationenWichtig bei der Planung einer Reise sind immer die Einreise- und Meldebestimmungen des jeweiligen Landes. Verstößt man gegen diese kann es sehr schnell zu Problemen kommen. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU, hat mit dieser jedoch eine Reihe von Abkommen geschlossen. So ist die Schweiz seit dem 12.12.2008 auch assoziiertes Mitglied des Schengen-Abkommens. Damit ist die Schweiz Teil des Schengenraums. Dadurch gelten auch in der Schweiz die Bestimmungen des Schengen-Abkommens. Für EU-Bürger heißt dass, das sie sehr einfach in die Schweiz einreisen können. Auch die Grenzkontrollen wurden abgeschafft. Es kann im Grenzgebiet jedoch trotzdem zu Kontrollen kommen. Deshalb immer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen. Wenn man als Visumspflichtige Person in die Schweiz einreist, so stellt die Schweiz Schengen-Visa aus, die normalerweise bis zu drei Monate gültig sind. In der Regel gelten diese auch für den gesamten Schengenraum.
Hier die wichtigsten Bestimmungen zur Einreise und Meldepflicht:
- Wer in die Schweiz einreist benötigt ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier.
- Bei Besuchern aus dem Schengenraum genügt auch ein Personalauseis für die Einreise.
- Für einen Aufenthalt in der Schweiz bis zu drei Monaten benötigt man keine Aufenthaltsbewilligung, sofern man keiner Erwerbstätigkeit nachkommen möchte. Wer in die Schweiz kommt um hier zu arbeiten benötigt dementsprechende Bewilligungen.
- Personen aus Visumspflichtigen Ländern müssen zusätzlich auch die eingetragene Aufenthaltsdauer im Visum beachten.
- Wer AusländerInnen gegen ein Entgelt beherbergt muss diese melden; bei unentgeltlicher Beherbergung besteht keine Meldepflicht (außer im jeweiligen Kanton gibt es strengere Vorschriften).
- Eine Erwerbstätigkeit darf nur mit einer Bewilligung aufgenommen werden. Für Bürger aus dem EU und EFTA Raum gelten hier vereinfachte Bestimmungen.