Beiträge zum Stichwort ‘ Zollbestimmungen ’

Zollbestimmungen bei der Ausreise aus der Schweiz

18. September 2010 | Von

Bei der Ausreise aus der Schweiz in die EU gelten folgende Regelungen: Zollfrei sind Reiseandenken bis zu 175€. Personen über 15 Jahre dürfen: 500g Kaffee oder 200g Pulverkaffee 100g Tee, 50g Parfüm 0,25 l Eau de Toilette mitnehmen. Personen ab 17 Jahren dürfen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak mitnehmen.
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Zollbestimmungen bei der Einreise in die Schweiz

18. September 2010 | Von

Wer in die Schweiz einreist darf Dinge und Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, wie auch Sportgeräte oder touristische Ausrüstung, Abgabenfrei einführen. Abgabefrei sind für Personen ab 17. Jahren: Rauchwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Achtung: Unbedingt beachten das man nicht alles zusammen mitnehmen darf, sondern nur jeweils! Alkoholische
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Zollbestimmungen

18. September 2010 | Von

Die Schweiz ist zwar seit 12.12.2008 Mitglied des Schengen-Abkommens, hat jedoch leider keine Zollunion mit der Schweiz. Das hat natürlich zur Folge, dass die großen Zollämter weiterhin besetzt sind um Zollkontrollen durchzuführen um den Warenfluss zu kontrollieren. Dabei werden natürlich auch teilweise Personenkontrollen durchgeführt.