Bundesbrief von 1291
19. September 2010 | Von admin | Kategorie: WissenswertesDer Bundesbrief von 1291 soll die Gründungsurkunde der Schweizer Eidgenossenschaft sein. Ob dieser wirklich die historische Gründungsurkunde darstellt ist umstritten, weil es eigentlich nur der bekannteste von mehreren Bundesbriefen ist.
Bundesbriefe:
Als Bundesbrief werden seit dem 19. Jahrhundert Bündnisurkunden der Schweizer Eidgenossenschaften bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um geschlossene Verträge, sondern um einzelne Verträge. Diesen Bundesbriefen wird heute meist eine höhere Bedeutung zugewiesen als sie jemals hatten. Viele dieser Bundesbriefe werden im Bundesbriefmuseum in Schwyz aufbewahrt.
Bedeutung des Bundesbriefes von 1291:
Der Bundesbrief von 1291 ist der bedeutendste erhaltene Bundesbrief der Schweiz sein. Er soll sich auf ein älteres Bündnis beziehen, das jedoch nicht überliefert ist. Lange Zeit war er in Vergessenheit geraten, später jedoch wiederentdeckt und in seiner Bedeutung hervorgehoben. Deshalb soll dadurch der Grundstein für die Schweizer Eidgenossenschaft geschaffen worden sein. Der älteste Bundesbrief ist im übrigen nicht der Bundesbrief von 1291, sondern ein Bundesbrief aus 1243 der zwischen den Städten Freiburg und Bern geschlossen wurde und diese beiden Städte auf gegenseitige Hilfeleistung verpflichtete.
Zu sehen ist der Bundesbrief von 1291 auch im Bundesbriefmuseum in der Schweiz.